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ZWF 2, März 2015, Seite 93

Überprüfung unausgeräumter Mängel des Abgabenverfahrens

ZWF 2015/23

§ 33 FinStrG

; , 13 Os 116/13b

Der pauschale Verweis auf im Schätzungswege festgestellte Besteuerungsgrundlagen und diesbezüglich in Rechtskraft erwachsene Bescheide genügt finanzstrafrechtlichen Ermittlungserfordernissen nicht. Bleiben aus den Tatsachengrundlagen des finanzbehördlichen Schätzungsergebnisses ableitbare Mängel unausgeräumt, bedarf es einer weiteren Überprüfung durch einen Sachverständigen.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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