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Die Europäische Ermittlungsanordnung
Mit der Verabschiedung der RL über die Europäische Ermittlungsanordnung (EEA) (iwF EEA-RL) wurde ein neues Instrument zur Zusammenarbeit europäischer Strafverfolgungsbehörden geschaffen, das seine Existenz einer Initiative einiger Mitgliedstaaten (auch Österreichs) verdankt. Die EEA-RL soll im Bereich grenzüberschreitender Zusammenarbeit bei Strafverfahren eine neue Seite aufschlagen. Das klassische, auf völkerrechtlichen Grundlagen beruhende Rechtshilfesystem zwischen den Mitgliedstaaten der EU sollte zwar hinsichtlich der Beweismittel bereits seit einigen Jahren durch neue, dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung Rechnung tragende Formen der Kooperation ersetzt werden: Allerdings konnten der Rahmenbeschluss 2003/577/JI über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln innerhalb der EU und die Europäische Beweisanordnung (EBA) den mitgliedstaatlichen Behörden keine ausreichend umfassenden und effizienten Alternativen zu herkömmlichen Rechtshilfeverfahren bieten und wurden daher von mehreren Mitgliedstaaten erst gar nicht in nationales Recht umgesetzt.
Auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung beruht auch die EEA (...