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ZWF 5, September 2020, Seite 266

Ein kurzer Streifzug durch die internationale Amts- und Rechtshilfe aus finanzstrafrechtlicher Sicht

Elisabeth Pargfrieder

Aufgrund zunehmender grenzüberschreitender oder gänzlich im Ausland liegender Sachverhalte im Abgaben- und Finanzstrafrecht kommt der internationalen Amts- und Rechtshilfe eine immer größere Bedeutung zu. Den Behörden stehen aufgrund zahlreicher Rechtsvorschriften und völkerrechtlicher Verträge viele Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden offen. In diesem Beitrag soll ein kurzer Überblick über wesentliche Eckpunkte der Amts- und Rechtshilfe gegeben werden.

1. Sachverhalte auf fremdem Territorium

Aufgrund formeller Territorialität ist es Staaten verwehrt, Hoheitsakte auf fremdem Staatsgebiet zu setzten. Dies gilt für Eingriffsmaßnahmen wie Vollstreckungs- und Ermittlungsmaßnahmen unter Zwangsanwendung ebenso wie für tatsächliche Handlungen (Inaugenscheinnahme oder sonstige direkte Nachforschungen) auf ausländischem Hoheitsgebiet. Sind Hoheitsakte im Ausland erforderlich, weil zB eine in Österreich steuerpflichtige Person dort tätig wird, so sind die innerstaatlichen Steuer- und Strafbehörden auf Amts- und Rechtshilfe des anderen Staates angewiesen, der dazu wiederum nur im Umfang seiner vertraglichen Bindungen verpflichtet ist. Rechtliche Grundlagen für die intern...

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