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Checkliste zum Parteiantrag auf Normenkontrolle
Der schriftliche Parteiantrag auf Normenkontrolle muss folgende Elemente enthalten:
Bezugnahme auf den entsprechenden Artikel des B-VG (zB Art 140 Abs 1 Z 1 lit d B-VG).
Angabe des ordentlichen Gerichts, dessen Entscheidung angefochten wird.
Angaben zurRechtzeitigkeit des Antrags.
Kopie der angefochtenen Entscheidung und des im Gerichtsweg ergriffenen Rechtsmittels.
Behauptung, wegen Anwendung einer rechtswidrigen Norm in Rechten verletzt zu sein.
Darstellung des relevanten Sachverhalts im erstinstanzlichen Verfahren vor dem ordentlichen Gericht.
Darlegung der Präjudizialität der angefochtenen Bestimmung(en) (vgl dazu zB ua).
Darlegung, welche Auswirkungen die Entscheidung des VfGH auf die anhängige Rechtssache hätte.
Darlegung der verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die angefochtene(n) Bestimmung(en) im Einzelnen (vgl dazu zB ua).
Konkrete Zuordnung der dargelegten Bedenken gegen eine konkrete angefochtene Bestimmung (vor allem bedeutsam, wenn mehrere Bestimmungen angefochten werden) (vgl dazu zB ua).
Begehren auf Aufhebung (nicht Prüfung!) genau bezeichneter Bestimmungen in einer konkret angegebenen Fassung wegen Verfassungswidrig...