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ZWF 2, März 2015, Seite 69

Checkliste zum Parteiantrag auf Normenkontrolle

Christoph Herbst und Norbert Wess

Der schriftliche Parteiantrag auf Normenkontrolle muss folgende Elemente enthalten:

  • Bezugnahme auf den entsprechenden Artikel des B-VG (zB Art 140 Abs 1 Z 1 lit d B-VG).

  • Angabe des ordentlichen Gerichts, dessen Entscheidung angefochten wird.

  • Angaben zurRechtzeitigkeit des Antrags.

  • Kopie der angefochtenen Entscheidung und des im Gerichtsweg ergriffenen Rechtsmittels.

  • Behauptung, wegen Anwendung einer rechtswidrigen Norm in Rechten verletzt zu sein.

  • Darstellung des relevanten Sachverhalts im erstinstanzlichen Verfahren vor dem ordentlichen Gericht.

  • Darlegung der Präjudizialität der angefochtenen Bestimmung(en) (vgl dazu zB ua).

  • Darlegung, welche Auswirkungen die Entscheidung des VfGH auf die anhängige Rechtssache hätte.

  • Darlegung der verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die angefochtene(n) Bestimmung(en) im Einzelnen (vgl dazu zB ua).

  • Konkrete Zuordnung der dargelegten Bedenken gegen eine konkrete angefochtene Bestimmung (vor allem bedeutsam, wenn mehrere Bestimmungen angefochten werden) (vgl dazu zB ua).

  • Begehren auf Aufhebung (nicht Prüfung!) genau bezeichneter Bestimmungen in einer konkret angegebenen Fassung wegen Verfassungswidrig...

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