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ZWF 2, März 2015, Seite 81

Geringfügigkeit

ZWF 2015/13

§§ 141 Abs 1, 142 Abs 2 StGB

(RIS-Justiz RS0120079, RS0099085)

Der OGH sieht keinen Anlass, von der seit 11 Os 140/04 in stRsp etablierten Geringfügigkeitsgrenze im Vermögensstrafrecht von 100 Euro abzugehen – ungeachtet zwischenzeitlicher Inflation (mit eingehender Begründung).

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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