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Verfassungsrechtliche Aspekte der Besteuerung freiwilliger Abfertigungen bei Vorstandsmitgliedern
Gleichheitssatz – Eigentumsfreiheit – Vertrauensschutz
Mit dem Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2014 wurde u. a. die steuerliche Begünstigung für freiwillige Abfertigungen eingeschränkt, indem bei Überschreiten eines unter Rückgriff auf die sozialversicherungsrechtliche Höchstbeitragsgrundlage definierten „Deckels“ darüber hinausgehende Abfertigungen der Vollbesteuerung beim Empfänger und korrespondierend der Nichtabzugsfähigkeit beim Zahler unterliegen. Diese Neuregelung betrifft insbesondere freiwillige Abfertigungen an AG-Vorstandsmitglieder, die nicht der Abfertigung „neu“ unterliegen, wohingegen GmbH-Geschäftsführer mit gesetzlicher Abfertigung weiterhin voll von der Begünstigung profitieren. Der folgende Beitrag analysiert diese Neuregelungen und befasst sich eingehend mit den verfassungsrechtlichen Bedenken.
1. Problemstellung
1.1. Ertragsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Ausgangslage
Ungeachtet der Beurteilung in anderen Rechtsbereichen kann im Steuerrecht auch bei Vorstandsmitgliedern einer AG trotz der aktienrechtlichen Bestimmungen über die Unabhängigkeit des Vorstands (§§ 70 ff. AktG) aufgrund des konkreten schuldrechtlichen Anstellungsvertrags sowie dessen tatsächlicher Abwicklung ein steuerliches Dienstverhältnis nach § 47 EStG bestehen, ...