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Liebhaberei bei Eigenheim (§ 2 EStG)
Die beiden Beschwerdeführer erbten Ende 2004 ein Einfamilienhaus, das sie zwecks Vermietung sanierten. Da sie trotz intensiver Bemühungen keinen Mieter fanden, gaben sie 2007 die Vermietungsabsicht auf. Ein Immobilienbüro bestätigt in einem Schreiben, dass die Vermietungsbemühungen ohne Erfolg geblieben seien, da einerseits die Preisvorgaben der Vermieterinnen zu hoch gewesen seien und andererseits die Interessenten ein moderneres Objekt gesucht hätten. Bei den verbliebenen Interessenten scheiterte der Vertragsabschluss entweder an den hohen Anforderungen der Vermieterinnen betreffend die Bonität der potenziellen Mieter oder an den unterschiedlichen Auffassungen betreffend die Mietdauer. Insoweit kann die erfolglose Mietersuche nicht als Unwägbarkeit gewertet werden, die es rechtfertigen würde, die bis S. 906 zur Einstellung der Vermietungstätigkeit erzielten Werbungskostenüberschüsse zu berücksichtigen und als Einkunftsquelle zu werten. Vielmehr waren die Anforderungen der Beschwerdeführer an zukünftige Mieter in Anbetracht des Mietobjekts offensichtlich zu hoch. Des Weiteren vermögen diese Umstände auch nicht zu erweisen, dass der Plan der Beschwerdeführer zur Vermietung des Objekts fü...