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Nichtabzugsfähige Aufwendungen: Jagd
Der Umstand, dass das Unterhalten einer Jagd einer beruflichen Tätigkeit förderlich ist, reicht für die Abziehbarkeit der Kosten als Betriebsausgaben im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 nicht aus. – (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988), (Abweisung)
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