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Ertragsteuerliche Beurteilung von Sexdienstleistungen
Der BMF-010203/0243-VI/B/2014, zur Besteuerung von Sexdienstleistungen stellt einen Auslegungsbehelf zum EStG 1988 in der jeweils geltenden Fassung dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird, und ist ab anzuwenden. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden.