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GesRZ 4, August 2012, Seite 206

EU-Amtshilfegesetz

Am wurde ein Bundesgesetz, mit dem ua das EU-Amtshilfegesetz (EU-AHG) erlassen wird (Abgabenänderungsgesetz 2012 – AbgÄG 2012), zur Begutachtung versandt. Mit dem EU-AHG sollen die Richtlinie 2011/16/EU umgesetzt, der bisherige Anwendungsbereich der Amtshilfe ausgeweitet sowie deren Durchführung effizienter und effektiver ausgestaltet werden. Die Neuerungen betreffen ua folgende Eckpunkte:

  • Erweiterung des Geltungsbereichs der Amtshilfe;

  • Ausweitung und Verbesserung des Informationsaustausches;

  • Vereinfachung des Zustellungsverfahrens und die administrative Vereinfachung des Informationsaustausches.

Eine verbesserte gegenseitige Unterstützung im steuerlichen Ermittlungsverfahren soll den Anforderungen des Binnenmarktes besser gerecht werden und den neuen OECD-Standard der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft umsetzen. Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage, wonach der Anwendungsbereich auf Steuern betreffend Einkommen und Vermögen beschränkt war, soll die Möglichkeit der Amtshilfe nun auf Steuern aller Art erweitert werden. Durch die Schaffung von Standardformblättern soll das Amtshilfeverfahren zudem administrativ vereinfacht werden.

Das EU-AHG tritt mit in Kraft. Der Gesetzesentwurf ist o...

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