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GesRZ 4, August 2012, Seite 206

Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt

Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt, das am von Finanzministerin Maria Fekter und ihrer Schweizer Amtskollegin Eveline Widmer-Schlumpf unterzeichnet worden ist, wurde am im Finanzausschuss des Nationalrates und am im Plenum des Nationalrates mehrstimmig angenommen.

Das Abkommen betrifft alle natürlichen Personen, die in Österreich ansässig sind, dh einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, und die am und am ein Konto oder Depot bei einer schweizerischen Zahlstelle führen. Nicht betroffen sind Privatstiftungen, Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie sonstige Körperschaften und Vereine.

Die schweizerischen Zahlstellen haben für diese Personen eine Einmalzahlung für die in der Vergangenheit hinterzogenen Abgaben einzuheben. Mit dieser Überweisung gilt die Steuerpflicht der Vergangenheit als abgegolten. IdZ besteht für die Anleger allerdings ein Wahlrecht: Sie können sich entweder für diese Nachversteuerung in Form einer anonymen Einmalzahlung oder eine Offenlegung ihrer Vermögenswerte gegenüb...

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