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GesRZ 4, August 2012, Seite 222

Novelle der Emittenten-Compliance-Verordnung 2007

Clemens Hasenauer und Robert Eichler

Nach fast fünf Jahren wurde die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über Grundsätze für die Informationsweitergabe im Unternehmen sowie betreffend organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Insiderinformationsmissbrauch für Emittenten (Emittenten-Compliance-Verordnung 2007ECV 2007), BGBl II 2007/213, am Beginn des heurigen Jahres erstmals novelliert. Die vorgenommenen Änderungen sollen im Rahmen dieses Artikels näher betrachtet werden.

I. Einleitung

Nach mehreren Jahren ist Anfang Februar 2012 eine Novelle der ECV 2007 in Kraft getreten (BGBl II 2012/30). Auf den ersten Blick scheinen die vorgenommenen Änderungen gering zu sein, zumal der Verordnungsgeber, die österreichische FMA lediglich einen neuen Begriff eingeführt und im gesamten Text der ECV 2007 einen bestehenden Begriff an der Mehrzahl der Stellen durch jenen ersetzt hat. Allerdings kann diese Umstellung bei genauerem Hinsehen für die Emittenten weitreichende Folgen haben.

Der ersetzte Begriff, nämlich der der Insider-Information, war und ist Anknüpfungspunkt für das Verbot des Insiderhandels sowie der Ad-hoc-Publizität im BörseG und war (bisher) auch maßgeblich für die Etablierung von Compliance-Maßnahmen nach der ECV 2007. Zur Interpretation des Begriffs der compliance-rele...

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