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GesRZ 4, August 2012, Seite 276

Kosten der Nachtragsliquidation und rechtliches Gehör

§ 40 Abs 4 FBG

1. Der Vergütungsanspruch des Notliquidators richtet sich gegen die (gelöschte) Gesellschaft, nicht gegen den Antragsteller, und ist beim bestellenden Firmenbuchgericht im außerstreitigen Verfahren durchzusetzen.

2. Konnten sich die früheren Gesellschafter und vormals vertretungsbefugten Organe der Gesellschaft zu den vom Nachtragsliquidator begehrten Kosten nicht äußern, verletzt dies ihr rechtliches Gehör.

OLG Wien , 28 R 259/11f

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