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Deutschland: Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
Durch das im Jahr 2005 beschlossene Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) wurde ein neuartiges Musterfeststellungsverfahren zur effektiven gerichtlichen Handhabung von Massenklagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug eingeführt. Dieses war zunächst auf fünf Jahre befristet, um in dieser Zeit zu evaluieren, ob sich das Gesetz in der Praxis bewährt. Nach einer Verlängerung der Geltungsdauer um zwei Jahre tritt das Gesetz nunmehr am außer Kraft.
Da die Evaluation ergeben hat, dass das Musterfeststellungsverfahren ein taugliches Instrument zur Bewältigung von Massenklagen im Bereich des Kapitalmarktrechts darstellt, jedoch in einigen Punkten der Überarbeitung bedarf, wurde es mit ua folgenden Eckpunkten geändert:
Der Anwendungsbereich wird gegenüber dem bisherigen Recht moderat auf Rechtsstreitigkeiten mit nur mittelbarem Bezug zu einer öffentlichen Kapitalmarktinformation erweitert. Dadurch kann zukünftig auch die Haftung wegen fehlerhafter Anlagevermittlung oder -beratung, in der eine öffentliche Kapitalmarktinformation, etwa ein Prospekt, verwendet wurde, Gegenstand eines Musterverfahrens sein.
Der Zugang zum Musterverfahren wird vereinfacht. So sollen Kapitalanleger...