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immo aktuell 3, Juni 2019, Seite 119

Umsatzsteueroption bei verschmelzungsbedingtem Mieterwechsel

immo aktuell 2019/28

§ 6 Abs 1 Z 16 UStG; § 6 Abs 2 UStG

§ 28 Abs 38 UStG verweist auf „Miet- und Pachtverhältnisse“ und sieht dazu keine Einschränkungen im Hinblick auf die Vertragsparteien vor. Es ist daher davon auszugehen, dass es bei Verschmelzungen ausschließlich auf das Weiterbestehen des Vertragsverhältnisses ankommt.

Sachverhalt: Strittig war im vorliegenden Fall, ob durch die Verschmelzung der Mieterin (GmbH) auf eine andere GmbH ein neues Mietverhältnis iSd § 6 Abs 2 UStG entsteht. Die R-GmbH (Vermieterin), schloss im Jahr 2011 einen Mietvertrag mit der G-GmbH (Mieterin) ab, für den zur Umsatzsteuer optiert wurde. Mit Verschmelzungsvertrag vom wurde die G-GmbH auf die W-GmbH verschmolzen. Die W-GmbH war Mitglied im umsatzsteuerlichen Organkreis der gemeinnützigen O-GmbH. Im Rahmen einer Außenprüfung vertrat der Prüfer die Ansicht, dass durch die Verschmelzung der G-GmbH mit der W-GmbH ein neues (umsatzsteuerliches) Mietverhältnis zwischen der R-GmbH und der W-GmbH entstehe, für das die Option zur Umsatzsteuer nicht mehr möglich sei. Es stehe daher kein Vorsteuerabzug aus den Mietaufwendungen zu. Das Finanzamt erließ dementsprechende Bescheide gegenüber der mitbeteiligten O-GmbH.

Mit dem angefochtenen Erkenntnis änderte das ...

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