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immo aktuell 3, Juni 2019, Seite 115

Fruchtgenuss und Substanzabgeltung

immo aktuell 2019/25

§ 16 EStG; § 12 UStG

Eine nachträgliche Vereinbarung zwischen nahen Angehörigen zur Leistung einer Substanzabgeltung hält dem Fremdvergleich nicht stand und ist als durch das familiäre Naheverhältnis verursacht zu beurteilen.

Sachverhalt: Strittig war im vorliegenden Fall die Absetzbarkeit von Substanzabgeltungen iZm einer Fruchtgenussvereinbarung als Werbungskosten bzw die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs daraus. Die Revisionswerberin erzielte in den Streitjahren 2008 bis 2010 ua Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aufgrund einer mit dem Ehemann getroffenen Fruchtgenussvereinbarung. Die streitgegenständliche Liegenschaft war von der Revisionswerberin mit Notariatsakt vom ihrem Ehemann Dr. C um einen Betrag von 78.000 € verkauft worden. In der Folge errichtete der Ehemann auf der Liegenschaft ein neues Wohngebäude. Am wurde zwischen den Eheleuten ein Notariatsakt geschlossen, demzufolge Dr. C seiner Ehefrau in Abgeltung der (offenen) Kaufpreisschuld das „lebenslängliche, unentgeltliche, unbeschränkte und unbeschränkbare Recht der Fruchtnießung“ an der übereigneten Liegenschaft einräumte. Während der Ausübung des ihr eingeräumten Rechts hatte die Revisionswerbe...

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