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Verbotenes Entgelt für die Zustimmung des Vermieters zum Mieterwechsel
immo aktuell 2019/33
Lässt sich der Vermieter die Zustimmung zum Mieterwechsel „abkaufen“, wird er typischerweise eine Zwangssituation des weichenden Mieters zu seinen Gunsten nutzen. Im Regelfall ist der weichende Mieter nämlich nur unter dem Druck des drohenden Vermögensverlusts (betreffend seinen Investitionsersatzanspruch gegen den Nachmieter) und nicht wegen einer ihm belohnungswürdig erscheinenden Leistung des Vermieters bereit, für dessen Zustimmung zum Mieterwechsel zu zahlen.
Sachverhalt: Die Antragsgegner sind Miteigentümer eines Hauses, in dem der Antragsteller im Jahr 2003 ein sanierungsbedürftiges Bestandobjekt mietete. Noch vor Abschluss des schriftlichen Mietvertrags einigte sich der Antragsteller mit der damals verwaltenden Mehrheitseigentümerin (Verwalterin), dass diese Kostenvoranschläge für die notwendigen Sanierungsarbeiten in Standardausführung einholen sollte und der Antragsteller diese Arbeiten dann auf seine Kosten in „Luxusausführung“ beauftragen werde. Um seine Investitionen nach Ende des Mietverhältnisses wenigstens zum Teil wieder hereinzubekommen, war es dem Antragsteller wichtig, ein Weitergaberecht zu vereinbaren. Die Verwalterin erklärte, damit...