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immo aktuell 3, Juni 2019, Seite 138

Vollausnahme vom MRG für Kleingartenhäuser

immo aktuell 2019/29

§ 1 Abs 2 Z 5 MRG

Bei Kleingartenhäusern führt die gebotene gebäude- und nicht liegenschaftsbezogene Betrachtung zur Ausnahme vom Anwendungsbereich des MRG.

Sachverhalt: Die Rechtsvorgänger der Beklagten haben mit der Klägerin einen jeweils auf 25 Jahre befristeten „Pachtvertrag“ über jeweils näher bezeichnete Teilflächen einer in S gelegenen Liegenschaft „zur Benützung als Kleingarten“ abgeschlossen. Die Bestandverträge sind gem § 1 Abs 4 lit b KleingartenG von der Anwendung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ausgenommen, unterliegen aber dem NÖ KleingartenG. Auf den vermieteten Flächen befinden sich von Bestandnehmerseite errichtete Superädifikate (Kleingartenhäuser).

Die Vorinstanzen bejahten für die Kleingartenhäuser übereinstimmend die Voraussetzungen des Vollausnahmetatbestands nach § 1 Abs 2 Z 5 MRG.

Der OGH wies die ao Revision der Klägerin zurück.

Rechtliche Beurteilung: […] Der OGH hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass im Fall der Gleichstellung der Vermietung einer Grundfläche zwecks Errichtung eines Superädifikats zu Wohn- oder Geschäftszwecken mit der Raummiete nach § 1 MRG (vgl RS0069454; RS0069261; RS0020986) auch die Ausnahmeregelungen des § 1 Abs 2–4 MRG sinngemäß herangezogen werden müssen (10...

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