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Steuerbefreiungen
• Die Anwendung des § 3 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 ist ausgeschlossen, wenn die Tätigkeit als Trainer im Rahmen eines sogenannten "Leonardovertrages" nicht unmittelbar der Wissenschaft und Forschung dient. - (§ 3 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988), (Abweisung)
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