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SWK 20, 15. Juli 2010, Seite 655

Reverse Charge beim Handel mit Emissionszertifikaten

Neuerung bei der Umsatzsteuer durch das Abgabenänderungsgesetz 2010

Elke Killinger

Als Reaktion auf den enormen Umsatzsteuerbetrug beim Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten seit Beginn der Handelsperiode II hat die EU durch die Änderungsrichtlinie 2010/23/EU zum Mehrwertsteuersystem ihre Mitgliedstaaten zur Einführung des Reverse-Charge-Verfahrens für den Emissionszertifikatehandel ermächtigt. In Österreich wird diese Richtlinie im Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2010 umgesetzt.

1. Umsatzsteuerbetrug beim Handel mit Emissionszertifikaten

Durch den Umsatzsteuerbetrug beim Handel mit Emissionszertifikaten im Zusammenhang mit Karussellgeschäften wurde ein Schaden in Höhe von 5 Mrd. Euro verursacht. Die europäische Polizeibehörde EUROPOL geht sogar davon aus, dass in manchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bis zu 90 % des Marktvolumens auf Mehrwertsteuerbetrug zurückzuführen sind. Zur Vermeidung weiterer Schadensfälle hat der Rat der Europäischen Union am die Änderungsrichtlinie 2010/23/EU verabschiedet.

Da der Handel mit Emissionszertifikaten in letzter Zeit mehreren umsatzsteuerlichen Änderungen unterlag, wird nachfolgend die steuerlichen Behandlung nach der jeweiligen Rechtslage skizziert.

2. Rechtslage bis

Der Handel mit Emissionszertifikaten stellte e...

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