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SWK 20, 15. Juli 2010, Seite 657

Umsatzsteuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen

Anmerkungen zur wirtschaftlichen Tätigkeit nach Art. 9 MwStSyst-RL

Hermann Peyerl

Beim Betrieb von Photovoltaikanlagendurch Private stellt sich die zentrale Frage deren umsatzsteuerlicher Behandlung. Im Mittelpunkt steht die Beurteilung der Unternehmereigenschaft, die sich als diffizil erweist, wenn private Betreiber Strom aufgrund der mangelnden Lagerfähigkeit bzw. bei Inanspruchnahme einer Tarifförderung in das öffentliche Netz liefern. Die Rechtsansicht der Finanzverwaltungweicht von ersten im Schrifttumvertretenen Auffassungen ab.

1. Nutzungstypen von Photovoltaikanlagen

Je nach Anbindung an das öffentliche Stromnetz werden "Volleinspeisung", "Überschusseinspeisung" und "Inselbetrieb" unterschieden. Während bei der Volleinspeisung S. 658der gesamte Stromertrag in das Ortsnetz eingespeist und der für den Eigenbedarf benötigte Strom zur Gänze wieder daraus bezogen wird, erfolgt bei der Überschusseinspeisung nur eine Lieferung des nicht selbst verbrauchten Stroms in das Ortsnetz. Welche dieser beiden Varianten technisch realisiert wird, hängt insbesondere davon ab, ob eine Investitions- oder Tarifförderung in Anspruch genommen wird; denn bei der Tarifförderung ist es vorteilhaft, den gesamten Strom zum geförderten Tarif zu verkaufen und den Eigenbedarf zum günstigeren ...

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