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SWK 20, 15. Juli 2010, Seite 15

Selbstversicherung in der Krankenkassa

Selbstversicherung in der Krankenkassa (§ 16 Abs. 1 Z 4 EStG)

Ist ein Steuerpflichtiger rechtmäßig von der Zahlung eines Krankenversicherungsbeitrages nach dem GSVG befreit und bezahlt er deshalb eine Selbstversicherung in der GKK, so stellen diese Krankenversicherungsbeiträge Werbungskosten gemäß § 63 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 dar ().

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