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SWK 20, 15. Juli 2010, Seite 50

Verfahren: Schätzung

Wurde die Schätzungsberechtigung auf formelle und materielle Mängel der Aufzeichnungen gestützt, ist dies insoweit unbedenklich, als Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen geltend gemacht wurden, für die keine Liefer- oder Arbeitsscheine vorgelegt werden konnten. - (§ 184 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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