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SWK 20, 15. Juli 2010, Seite 116

Niedrigere Provisionen für Immobilienmakler

Das Wirtschaftsministerium hat einen Entwurf zur Änderung der sog. Immobilienmaklerverordnung zur Begutachtung versandt. Durch entsprechende Adaptierungen der Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler soll eine Herabsetzung der Provisionshöchstbeträge für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen festgelegt werden. In den Erläuterungen heißt es, die Bruttomonatsmieten für Wohnungen und Einfamilienhäuser seien seit 1994 gestiegen. Da die Provisionshöchstsätze für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen die Bruttomonatsmieten als Basis hätten, sei es auch zu einem deutlichen Ansteigen der von den Mietern zu bezahlenden Provisionen gekommen. Dieser Entwicklung solle die geplante Verordnung entgegenwirken. Die Kaufkraft von Wohnungssuchenden würde dadurch gestärkt und die Inflation gedämpft. Die Begutachtungsfrist endet am .

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