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SWK 20, 15. Juli 2010, Seite 15

Lohnaufrollung und Zeitpunkt der steuerlichen Auswirkung

Lohnaufrollung und Zeitpunkt der steuerlichen Auswirkung (§ 19 EStG)

Wird die Nachverrechnung und Ausbezahlung von Lohnbezugsteilen erst am 19. 3. des Folgejahres vorgenommen, können diese Lohnbestandteile nicht mehr in den Lohnzettel für das Vorjahr einbezogen werden ().

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