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SWK 20, 15. Juli 2010, Seite T 112

Wider den populistischen Bürokratismus

Bringen die Gesetzesvorhaben sinnvolle Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung?

Das "Aktionspaket scharf" gegen Steuerbetrug ist sicherlich populär und Maßnahmen zur Sicherung des Steueraufkommens sind unbestritten notwendig. Niemand in Österreich wünscht sich eine Steuermoral nach "griechischem Vorbild". Also kündigt der Finanzminister mehrere hundert Millionen Euro zusätzliche Einnahmen an, die durch Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung und eine Verschärfung des Finanzstrafrechts aufgebracht werden sollen. Auf ministerialer Ebene musste mit Hochdruck an Gesetzesentwürfen gearbeitet werden, die nunmehr als Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 sowie Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 vorliegen. Die meisten vorgeschlagenen Maßnahmen im Bereich der Einkommen- und Körperschaftsteuer beseitigen im Wesentlichen entweder durch den Gesetzgeber eröffnete Steuergestaltungsmöglichkeiten (z. B. Zinsenabzug beim Beteiligungserwerb) oder bringen zusätzlichen Bürokratismus (z. B. Abzugs- und Meldepflichten). Erzielbare Aufkommenseffekte und dadurch ausgelöste zusätzliche Verwaltungskosten bleiben dabei völlig nebulös. Dies soll anhand der Steuerabzugsverpflichtung für Leistungen i. S. d. § 109a EStG gezeigt werden.

1. Zusätzliche Abzugspflichten

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