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SWK 20, 15. Juli 2010, Seite 111

Ehrenamtlich ist nicht ehrenamtlich

Wie gelingt es, besser mit der Finanzverwaltung zu kommunizieren?

Josef Schlager

Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung eines Universitätsprofessors wurde bei den ausschließlich erklärten nichtselbständigen Einkünften im Rahmen einer Vorbescheidskontrolle ein Ergänzungsvorhalt zu Reisekosten von Vorträgen, die der Steuerpflichtige im Ausland gehalten hat, gestellt: "Zu den Vorträgen in ... und ... sind Anwesenheitsbestätigungen und ein Nachweis über die ausbezahlten Honorare (= Einkünfte aus selbständiger Arbeit) vorzulegen." Dazu wurde von der ausländischen Organisation vom Steuerpflichtigen auf Wunsch des Steuerberaters eine Bestätigung eingeholt. Diese hatte den Betreff: "Bescheinigung über ehrenamtliches Engagement".

Der Steuerberater hätte dieses Bestätigungsschreiben - man merkt heute rasch, dass interkulturelle Unterschiede bestehen - wohl umschreiben lassen sollen. Tatsächlich wurde nur zusätzlich im Vorhaltsbeantwortungsschreiben ausgeführt, dass die Vorträge, die gehalten wurden, auch im Forschungs- und Lehrbericht des Instituts aufscheinen. Groß war die Überraschung, als im Einkommensteuerbescheid die Reisekosten gestrichen wurden mit der Begründung: "Die geltend gemachten Reisekosten für die Vortragstätigkeit in ... und ... konnten als Werbungskosten ni...

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