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Kanalisationsbeitrag Stmk.
• Die Vorschreibung des einmaligen Kanalisationsbeitrages pro Baulichkeit und nicht pro Liegenschaft ist zulässig. Diese Erwägung trifft auch auf die Vorschreibung eines ergänzenden Kanalisationsbeitrages zu. - (§ 2 Stmk. Kanalabgabengesetz 1955), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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