Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 23, 15. August 2009, Seite 706

Gesellschaftsrechtliche, unternehmensrechtliche und steuerliche Implikationen eines Ergebnisabführungsvertrags

Die vielschichtigen Auswirkungen eines Ergebnisabführungsvertrags

Gerald Moser

Ein Ergebnisabführungsvertrag (EAV) als gesellschaftsrechtliche Vereinbarung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft hat vielschichtige unternehmensrechtliche und steuerrechtliche Auswirkungen. Zu beachten sind nicht nur Fragen zur Körperschaftsteuer und die Gesellschaftsteuer, sondern ebenso die Regelungen über den Steuerausgleich im Bereich der Gruppenbesteuerung und allfällige Gebührenfragen. Durch den Wegfall der Notwendigkeit des EAV für die körperschaftsteuerliche Organschaft können auch gesellschaftsrechtliche Fragen zunehmend an Bedeutung gewinnen, weil die De-facto-Bindung des EAV an körperschaftsteuerliche Regelungen wegfällt. Gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Relevanz kann der EAV auch durch seine Eignung erlangen, einen Gruppen- und Steuerumlagevertrag im Rahmen der Gruppenbesteuerung zu ersetzen.

1. Das Wesen eines Ergebnisabführungsvertrags

1.1. Grundfragen

Der Begriff "Ergebnisabführungsvertrag" ist dem AktG und dem GmbHG fremd und primär dem Steuerrecht entlehnt. Daher ist im ersten Schritt die Zulässigkeit eines Gewinnabführungsvertrags zu prüfen. Die Gewinnverteilung bemisst sich bei Kapitalgesellschaften in der Regel nach der Beteiligungsquote. Der EAV beseitigt ...

Daten werden geladen...