Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 23, 15. August 2009, Seite 687

Ertragsteuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen

Nichtabzugsfähige Aufwendungen - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Liebhaberei

Hans Larnhof

Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Frage, ob die Anschaffung und das Betreiben einer Photovoltaikanlage durch Nichtunternehmer ertragsteuerliche Konsequenzen haben können.

1. Begriffsbestimmung

Drei verschiedene Nutzungstypen von Photovoltaikanlagen werden unterschieden:

Beim Volleinspeiser wird der gesamte Ertrag direkt in das Ortsnetz eingespeist. Der für den Eigenbedarf benötigte Strom wird zur Gänze vom Ortsnetz bezogen.

Beim Überschusseinspeiser wird die erzeugte Energie für den Eigenbedarf verwendet, der Überschuss wird ins Ortsnetz eingeleitet.

Der Inselbetrieb ist für die Eigenbedarfsdeckung vorgesehen, der Überschuss wird in Batterien gespeichert. Diese Form findet man dort, wo eine Stromversorgung durch das Ortsnetz nicht möglich ist (z. B. bei Schutzhütten).

Bei einem durchschnittlichen Haus mit einer vierköpfigen Familie rechnet man mit einem Stromverbrauch von ca. 4.500 kWh. Eine Photovoltaikanlage mit einer Spitzenleistung von 5 kWpeak erzeugt etwa 4.350 bis 5.100 kWh Strom, sodass diese Familie damit versorgt werden kann, wobei in Zeiten des Spitzenverbrauchs Strom aus dem Ortsnetz in ähnlichem Ausmaß bezogen werden muss, wie in Zeiten des Minimalverbrauchs Strom ans ...

Daten werden geladen...