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EuGH: Schulbesuch/Sonderausgaben
• Sonderausgabenabzug muss auch für den Schulbesuch im Ausland möglich sein
Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 18 EG, 39 EG, 43 EG und 49 EG verstoßen, dass sie Schulgeldzahlungen für den Besuch von Schulen in anderen Mitgliedstaaten generell von dem in § 10 Abs. 1 Nr. 9 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung vom vorgesehenen Sonderausgabenabzug ausgeschlossen hat.
(, Kommission/Deutschland, Vertragsverletzungsverfahren)
Anmerkung: Nach deutschem Steuerrecht konnten Schulgeldzahlungen an inländische Schulen, nicht aber Schulgeldzahlungen an Schulen im übrigen Gemeinschaftsgebiet gem. § 10 Abs. 1 Nr. 9 dEStG als Sonderausgaben einkommensmindernd geltend gemacht werden.