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SWK 23, 15. August 2009, Seite 52

EuGH: Schulbesuch/Sonderausgaben

Sonderausgabenabzug muss auch für den Schulbesuch im Ausland möglich sein

Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 18 EG, 39 EG, 43 EG und 49 EG verstoßen, dass sie Schulgeldzahlungen für den Besuch von Schulen in anderen Mitgliedstaaten generell von dem in § 10 Abs. 1 Nr. 9 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung vom vorgesehenen Sonderausgabenabzug ausgeschlossen hat.

(, Kommission/Deutschland, Vertragsverletzungsverfahren)

Anmerkung: Nach deutschem Steuerrecht konnten Schulgeldzahlungen an inländische Schulen, nicht aber Schulgeldzahlungen an Schulen im übrigen Gemeinschaftsgebiet gem. § 10 Abs. 1 Nr. 9 dEStG als Sonderausgaben einkommensmindernd geltend gemacht werden.

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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