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SWK 23, 15. August 2009, Seite 701

Anwendungsfragen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten

Pädagogisch qualifizierte Personen - Abgrenzung der Kinderbetreuung - Art des Vertrags - Dienstleistungsscheck - Betreuung durch Angehörige

Susanne Geirhofer und Katharina Kuch

In § 34 Abs. 9 EStG i. d. F. Steuerreformgesetz 2009normierte der Gesetzgeber die Möglichkeit, Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung abzusetzen. Als Auslegungsunterstützung verabschiedete das BMF mittlerweile einen Erlass und eine Ergänzung zu diesem Erlass.Damit konnte bereits ein Großteil der bei einer Umsetzung auftretenden Fragestellungen geklärt werden, für einzelne Aspekte fehlen jedoch noch Anwendungshinweise.

1. Eckpunkte

Rückwirkend ab können pro Jahr Kinderbetreuungskosten bis maximal 2.300 Euro pro Kind von einem oder beiden Elternteilen anteilig als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt angesetzt werden. Kinderbetreuungskosten sind für all jene Kinder, die zu Beginn des jeweiligen Veranlagungsjahres das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich ständig in Österreich, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz aufhalten, steuerlich abzugsfähig.

Abzugsfähig sind nur die unmittelbaren Kosten für die ausschließliche Kinderbetreuung. Als Beispiele für nicht berücksichtigungsfähige Kosten werden im Erlass Kosten für Verpflegung, das Schulgeld für Privatschulen, Kosten für die Vermittlung v...

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