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SWK 23, 15. August 2009, Seite 705

BFH zu Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen

(B. R.) Nach Ansicht des deutschen Bundesfinanzhofs sprechen bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen das Nichteinhalten von zivilrechtliche Formerfordernissen und eine fremdunübliche Vertragsgestaltung im Rahmen der steuerrechtlichen Beurteilung zwar indiziell gegen den vertraglichen Bindungswillen, führen jedoch nicht allein und ausnahmslos dazu, das Vertragsverhältnis steuerrechtlich nicht anzuerkennen (BFH , IX R 46/08, zu einem Darlehensvertrag zwischen Enkeln und Großmutter; Bestätigung der Urteile vom , IX R 4/04, BStBl. II 2007, 294, und vom , IX R 45/06, BFHE 217, 409).

Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen sind steuerrechtlich nur anzuerkennen, wenn die Verträge zivilrechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen. Fehlt es innerhalb eines Familienverbundes typischerweise an einem Interessengegensatz und können zivilrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten steuerrechtlich missbraucht werden, ist es im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwi...

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