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Doppelte Haushaltsführung und zumutbare Entfernung
Doppelte Haushaltsführung und zumutbare Entfernung (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG)
Grundsätzliche Eckpunkte bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr von der Arbeitsstätte zum Wohnort sind ein Einzugsbereich von 80 Kilometern und eine Gesamtwegzeit von bis zu 90 Minuten je Fahrtrichtung. Die Umstände des Einzelfalls können aber auch eine andere Einschätzung bedingen. Die tägliche Rückkehr mit dem Privatfahrzeug zum 111 Kilometer entfernten Wohnort , wobei die Strecke vorwiegend auf Schnellstraßen und bei Normalverhältnissen binnen 75 Minuten zurückgelegt wird, ist einem 60-jährigen, knapp vor der Pensionierung stehenden Dienstnehmer wegen der damit verbundenen psychischen Belastungen nicht zumutbar (-G/08, siehe dazu auch Demal, UFSjournal 2009, 12).