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SWK 11, 10. April 2009, Seite 396

Neue Absetzbarkeit von Spenden für mildtätige Zwecke sowie für Entwicklungs- und Katastrophenhilfe

Information des BMF für Spender und Spendenempfänger

Durch das Steuerreformgesetz 2009 wurden Spenden an bestimmte mildtätige Vereine und Einrichtungen sowie Einrichtungen, die Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe betreiben oder für solche Zwecke Spenden sammeln, steuerlich absetzbar (§ 4a Z 3 und 4, § 18 Abs. 1 Z 8, § 124b Z 152 EStG 1988). Daneben bleiben Spenden (z. B. an wissenschaftliche Vereine, Museen etc.) unter den gleichen Voraussetzungen wie bisher auch weiterhin absetzbar.

1. Informationen für Spender

1.1. An welche Vereine und andere Einrichtungen kann erstmals ab 2009 steuerwirksam gespendet werden?

Absetzbar sind Spenden an Vereine und Einrichtungen, die

• selbst mildtätige Zwecke verfolgen oder Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe betreiben oder

• für diese Zwecke Spenden sammeln.

Die begünstigten Spendenempfänger (Vereine und andere Einrichtungen) werden auf der Homepage des BMF (www.bmf.gv.at) auf drei Listen veröffentlicht. Zwei dieser Listen betreffen jene Organisationen, die - ab 2009 neu - als begünstigte Spendenempfänger in Betracht kommen. Erstmals wird die Veröffentlichung der neuen Listen am erfolgen. Für die zu diesem Termin erstmals veröffentlichten Listen gilt die Besonderheit, dass sie auf den zurückwirken. Das bedeutet, dass ber...

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