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Immobilienverlosungen und der Gebührenirrtum
Überlegungen zur Rechtsgeschäftsgebührenpflicht
Im Zusammenhang mit dem Thema Liegenschaftsverlosungen wurde bereits viel publiziert, dennoch scheint zum jetzigen Zeitpunkt wohl nur eines sicher: nämlich, dass nichts sicher ist. In Ermangelung einer klaren Rechtslage wird daher insbesondere den Gerichten die Klärung der rechtspolitischen Frage zukommen, ob man tatsächlich den redlichen Veranstalter einer Liegenschaftsverlosung kriminalisieren möchte.Im vorliegenden Artikel soll jedoch nicht die grundsätzliche Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit einer Immobilienverlosung behandelt werden, sondern die bisher eher vernachlässigte Frage der Rechtsgeschäftsgebührenpflicht bei einer solchen Transaktion.
1. Stellungnahme des BMF
In diesem Zusammenhang hat das BMF in einer kurzen Stellungnahme im Dezember 2008 die Meinung vertreten, dass privat veranstaltete Objektverlosungen nicht gegen das Glücksspielmonopol des Bundes verstoßen und somit aus Sicht des Glücksspielgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind.
Im gleichen Zug wurde auf die Steuerpflicht gemäß § 33 TP 17 GebG hingewiesen und lapidar festgestellt, dass die Gebühr 12 % vom Gesamtwert aller nach dem Spielplan bedungenen Einsätze beträgt und dass darunter der Betrag zu verstehen ist, der sich aus...