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SWK 11, 10. April 2009, Seite K 7

Liebhaberei bei teilweise zerstörtem Mietobjekt

Liebhaberei bei teilweise zerstörtem Mietobjekt (§ 2 EStG)

Wurde ein Mietobjekt nach mehrjähriger Vermietung durch Brand zerstört, so liegt sowohl umsatz- als auch einkommensteuerlich Liebhaberei vor, wenn unter Außerachtlassung dieser Unwägbarkeit innerhalb eines überschaubaren Zeitraums von etwa 20 Jahren kein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwarten war ().

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