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SWK 11, 10. April 2009, Seite 407

Zusammenschluss und Bilanzierungspflicht

Bindet der Rechtsvorgänger immer den Rechtsnachfolger?

Gottfried Maria Sulz und Lukas Andreaus

Die Bedeutung der Gewinnermittlung in Wissenschaft und Praxis zeigt sich nicht zuletzt durch die unlängst veröffentlichte Gedenkschrift für Walter Köglberger,die ausschließlich den genannten Themenkreis zum Inhalt hat. Betreffend den Zusammenschluss nach Art. IV UmgrStG möchten wir zu Fragen der gewerblichen Gewinnermittlung bei Rechtsvorgänger und Rechtsnachfolger "nachhaken".

1. Die "Gretchenfrage"

Bei einem Zusammenschluss nach Art. IV UmgrStG vereinigen sich zwei oder mehrere Personen zu einer neuen Mitunternehmerschaft. Aus Gewinnermittlungsgesichtspunkten stellt sich im Zuge eines Zusammenschlusses die Frage nach der Gewinnermittlungsart bei den Zusammenschlusspartnern (künftigen Gesellschaftern) vor und nach Zusammenschluss und bei einer etwaig entstehenden oder bereits bestehenden Personengesellschaft. Bei Letzterer stellt sich die Frage, ob der Rechtsvorgänger den Rechtsnachfolger immer "infiziert"; oder anders gefragt: "Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm?!"

Als steuerliche gewerbliche Gewinnermittlungsarten kommen die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988, die freiwillige Bilanzierung gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988, die Gewinnermittlung gemäß § 5 Abs. 1 EStG 1988 und die Vollpauschalierung gemäß § 17 EStG 1988 in Betracht.

Da eine § 5-Gewinnermitt...

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