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GesRZ 2, April 2014, Seite 100

Die GmbH & Co KG im Licht der Rechnungslegungspflicht

Jürgen Reinold

Der OGH hat sich in den letzten zwei Jahren mehrfach mit dem Thema der Unternehmereigenschaft einer GmbH & Co KG auseinandergesetzt. Der vorliegende Beitrag arbeitet die dazu ergangene Rspr und Schrifttum auf und unterzieht diese einer kritischen Würdigung.

I. Einleitung

Die GmbH & Co KG ist eine besondere Form der KG (§ 161 UGB). Die Besonderheit besteht darin, dass eine GmbH die Komplementärstellung übernimmt. IdR wird die GmbH & Co KG ausschließlich zu diesem Zweck errichtet, um die Komplementärstellung zu übernehmen und die Geschäfte der KG zu steuern. Das Gesellschaftsrecht stellt für die Teilnahme am Wirtschaftsleben nur eine abschließende Anzahl von Gesellschaftsformen zur Verfügung. Der vorhandene Gestaltungsspielraum lässt die Gründung einer GmbH & Co KG zu, die aufgrund gesellschafts-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten besonders attraktiv ist, weil sie die Vorteile einer GmbH und einer KG kombiniert. Auch Bilanzierungsfragen rund um die GmbH & Co KG beschäftigen die Rechtsanwender, Fachliteratur und Judikatur gleichermaßen. Der OGH hat zur Rechnungslegungspflicht der GmbH & Co KG in mehreren Urteilen Stellung genommen; die Urteile geben Anlass, sich...

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