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SWK 11, 10. April 2009, Seite S 395

Werbungskosten bei berufsspezifischem Sprachpraktikum

Handelt es sich um ein berufsspezifisches Sprachpraktikum, im Speziellen um ein Praktikum in einem Ingenieursbüro, in dem der Teilnehmer in direktem Kontakt mit den Mitarbeitern bei der Arbeit und bei Mitarbeit an Projekten vor allem die berufsspezifischen Sprachfertigkeiten in Englisch erweitern, trainieren und lernen kann, und wird dies durch die Firma auch bestätigt, ist der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit als in ausreichendem Ausmaß gegeben anzusehen, weshalb die dadurch entstandenen Aufwendungen als Werbungskosten/Betriebsausgaben berücksichtigt werden können.

Auch Sprachkurse, in denen ein spezifisches, auf den ausgeübten Beruf ausgerichtetes Fachenglisch gelehrt wird und in denen an fünf Tagen in der Woche unterrichtet wird, können steuerlich berücksichtigt werden ().

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