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SWK 9, 20. März 2009, Seite R 24
Bemessungsverjährung
• Die Bemessungsverjährung betrifft nur das Recht zur Festsetzung von Abgaben, sodass Feststellungsbescheide ohne Bedachtnahme auf Verjährungsvorschriften erlassen werden können. - (§ 207 BAO), (Abweisung)
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