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SWK 9, 20. März 2009, Seite R 24
UID-Nummer
• Aus der Erteilung einer UID-Nummer kann bezüglich des Umfangs einer unternehmerischen Tätigkeit nichts abgeleitet werden. - (§ 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994), (Abweisung)
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