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Abgabenänderungsgesetz 2009 in Begutachtung
Änderungen in 15 Gesetzen
Das BMF hat am ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Stiftungseingangssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz 1934, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991 und das Zollrechts-Durchführungsgesetz 1994 geändert werden (Teil des Budgetbegleitgesetzes 2009 - Teil Abgabenänderungsgesetz 2009), zur Begutachtung verschickt. Unter anderem ist im EStG eine Neuregelung der Besteuerung im österreichischen Amateursport vorgesehen, die rückwirkend mit in Kraft treten soll: Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die von gemeinnützigen Sportvereinen an Sportler, Trainer sowie Sportbetreuer ausbezahlt werden, sollen in Höhe von 30 Euro pro Tag, maximal jedoch in Höhe von 540 Euro pro Monat, steuerfrei bleiben können. Eine weitere Änderung erleichtert die Erklärungsabgabe: In Zukunft soll die Verpflichtung zum Ausweis der geleisteten BMSVG-Beiträge in der Steuererklärung entfallen. Die Begutachtungsfrist endet am .