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SWK 9, 20. März 2009, Seite 354

Der Fristenlauf in der Welt von FinanzOnline

Zwingt der moderne Behördenverkehr zu Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit?

Michael Tanzer und Peter Unger

Das System von FinanzOnline stellt mit Sicherheit gegenüber sonstigen Verwaltungsbereichen ein beachtliches technisches Niveau des Behördenverkehrs dar, und dies nicht nur aus österreichischer Sicht. Schnell wachsende technische Systeme bringen es jedoch mit sich, dass regelmäßig die Frage auftritt: Hat sich das Recht der Technik oder die Technik dem Recht unterzuordnen?

1. Information des BMF

Ende letzten Jahres teilte das BMF der Kammer der Wirtschaftstreuhänder im Zusammenhang mit der Quotenregelung mit, dass § 108 BAO in Quotenfragen nicht angewendet würde und überdies die Sonn- und Feiertagsregelung des § 108 BAO in den EDV-Programmen des Ministeriums nicht umgesetzt sei. Konkret führte das BMF aus, dass die Sonn- und Feiertagsregelung in § 108 BAO Nachteile bei Postzustellungen verhindern solle, die jedoch aufgrund der Abgabemöglichkeit via FinanzOnline im Umfang von 24 Stunden/Tag und sieben Tagen/Woche nicht vorliegen könnten. Falls FinanzOnline jedoch infolge technischer Gebrechen aufseiten der Finanzverwaltung nicht zur Verfügung stehen sollte, würde dies sehr wohl berücksichtigt werden.

Ungeachtet des konkreten Anlasses dieser Information aus dem Ministerium stellt sich die Frage, ob im gegebenen Zus...

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