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Zur Reichweite des Verkehrsabsetzbetrags und des Pendlerpauschales
Abgrenzung zur Familienheimfahrt
Anhand eines konkreten Falls wird das Zusammenspiel der Regelungen zum Verkehrsabsetzbetrag in § 33 Abs. 5 Z 1, zum Pendlerpauschale in § 16 Abs. 1 Z 6 und zur Familienheimfahrt in § 16 i. V. m. § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG beleuchtet.
1. Sachverhalt
Ein Bundespolitiker mit Hauptwohnsitz in einer westösterreichischen Landeshauptstadt hat seinen ortsgebundenen unselbständigen Arbeitsschwerpunkt in Wien. Aufgrund seiner hauptberuflichen Tätigkeit in der Bundeshauptstadt unterhält er dort einen Berufswohnsitz. Die im Rahmen der doppelten Haushaltsführung geltend gemachten Kosten für Familienheimfahrten werden vom Finanzamt mit der Begründung verweigert, dass die Wegstrecke vom Hauptwohnsitz zur Wiener Arbeitsstätte durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten sei.
2. Würdigung
Der österreichische Gesetzgeber lässt Aufwendungen bzw. Ausgaben für Fahrten sowohl zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als auch zwischen Berufs- und Familienwohnsitz steuerlich grundsätzlich zum Abzug zu. Im Bereich der nichtselbständigen Einkünfte wird die steuerliche Absetzbarkeit der Aufwendungen bzw. Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal durch den Verkehrsabsetzbetrag und gegebenenfalls durch ...