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SWK 26, 10. September 2008, Seite 701

Checkliste für Umgründungen

Was Sie vor dem 30. 9. 2008 beachten sollten!

Petra Hübner-Schwarzinger

Aufgrund der im UmgrStG vorgesehenen Rückwirkungsfrist ist der 30. September jedes Jahr wiederum ein wichtiger Termin, der nicht versäumt werden sollte. Die folgende Übersicht möge als Checkliste potenzieller Maßnahmen für die Unternehmenspraxis dienen.

1. Einbringungen und § 11a EStG

1.1. Potenzieller Fallstrick

Die Bestimmung des § 11a EStG birgt insbesondere in Zusammenhang mit Einbringungstatbeständen einige Fallen: Kommt es nämlich im Rückwirkungszeitraum zu Entnahmen bzw. Zurückbehaltungen und werden diese gemäß § 16 Abs. 5 UmgrStG auf den Einbringungsstichtag rückbezogen, bewirkt dies i. d. R. eine eigenkapitalherabsetzende Maßnahme und führt damit zu einer Nachversteuerung der ursprünglich in Anspruch genommenen Begünstigung des § 11a EStG (vgl. Rz. 1267a UmgrStR).

1.2. Vorgeschlagener Lösungsweg

Etwaige Entnahmen im Rückwirkungszeitraum sollten nicht auf den Einbringungsstichtag rückbezogen, sondern als Verrechnungsforderung bei der übernehmenden Körperschaft eingestellt werden. Diese sind in weiterer Folge rückzuzahlen, was sich aus Mitteln der sich im Zuge der Einbringung ergebenden Kapitalrücklage (= Einbringungskapital) im Wege einer Einlagenrückzahlung vollziehen lässt.

Eine Vermeidung einer Nachversteuerung aufgrund von Zurückbehaltungen von Ak...

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