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SWK 26, 10. September 2008, Seite 168

KfzStG-Novelle 2008 in Begutachtung

Das BMF hat am den Entwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 geändert wird (KfzStG-Novelle 2008), zur Begutachtung verschickt. Mit der Reform soll zur Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsposition der Frächter die Kraftfahrzeugsteuer abgesenkt werden. Der derzeitige Steuertarif sieht drei unterschiedliche Steuerstufen für Fahrzeuge bis 12 t, zwischen 12 t und18 t und über 18 t (höchstzulässiges Gesamtgewicht) vor. Die Steuersätze variieren je nach Stufe zwischen 2,54 Euro/t und 3,08 Euro/t. Mit der Reform wird dieser komplizierte Stufentarif durch einen einfachen linearen Tarif in der Höhe von zwei Euro abgelöst. Für luftgefederte LKW, die nach den Erläuterungen straßenschonender sind, soll eine ermäßigte Steuer von 1,4 Euro pro Tonne eingehoben werden. Dieser Satz ist vorerst auf ein Jahr befristet ist und soll danach evaluiert werden. Die Begutachtungsfrist endet am . Die Reform soll mit in Kraft treten. Entwurf des Gesetzestextes samt Erläuterungen auf der BMF-Homepage unter http://www.bmf.gv.at/MeinFinanzamt/Fachinformation/NeueGesetze/KfzStGNovelle2008/_start.htm

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