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SWK 26, 10. September 2008, Seite 692

Der Freibetrag für investierte Gewinne und Pauschalierungen

Die Kumulation eines Freibetrags für investierte Gewinne mit einer Pauschalierung von Betriebsausgaben

Reinhold Beiser

Der UFS und das überwiegende Schrifttum lassen einen Freibetrag für investierte Gewinne im Fall einer Pauschalierung von Betriebsausgaben nach § 17 Abs. 1 bis 3 EStG 1988 ("Basispauschale") nicht zu. Der Beitrag analysiert diese Auffassung und kommt zum gegenteiligen Ergebnis: Ein Freibetrag für investierte Gewinne ist auch im Fall einer Pauschalierung von Betriebsausgaben zulässig. Das ergibt sich aus Wortlaut, Systematik und Sinn des Gesetzes und entspricht dem Sachlichkeitsgebot (Art. 7 B-VG).

1. Frage

Kann die Pauschalierung von Betriebsausgaben nach § 17 Abs. 1 bis 3 EStG 1988 ("Basispauschalierung") oder nach diversen Verordnungen zur Pauschalierung von Betriebsausgaben mit einem Freibetrag für investierte Gewinne nach § 10 EStG kombiniert werden? Oder muss sich ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, für das eine oder andere entscheiden?

2. Die Inkompatibilität nach der Rechtsprechung des UFS und dem überwiegendem Schrifttum

Der UFS vertritt die Unvereinbarkeit einer Basispauschalierung und eines Freibetrags für investierte Gewinne:

"Die Begünstigungsbestimmung des § 10 EStG 1988 spricht im ersten Absatz (vgl. Abs. 4) hingegen von der Möglichkeit (‚können') ‚... einen Freibetrag für investierte Gewinne bis zu 10 % des Gewinnes, ... gewinnmindernd g...

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