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SWK 26, 10. September 2008, Seite 48

Finanzstrafverfahren: Zustellungen

Gemäß § 56 Abs. 3 FinStrG gelten für Zustellungen im Finanzstrafverfahren das Zustellgesetz sowie sinngemäß die Bestimmungen des 3. Abschnittes der BAO. - (§ 56 Abs. 3 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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