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SWK 26, 10. September 2008, Seite 690

Verkehrsflugzeugpiloten sind keine typischen Liebhaber

UFS zur Ausbildung zum Verkehrsflugzeugpiloten, Kunstflugpiloten und Fluglehrer

Erich Schwaiger

Piloten sind entgegen ihrem Ruf offenbar schlechte Liebhaber. Zu diesem Schluss kam jedenfalls der UFS.Piloten von Verkehrsflugzeugen bzw. Linienflugzeugen üben seiner Ansicht nach nämlich typischerweise eine erwerbswirtschaftliche Betätigung im Sinn des § 1 Abs. 1 LVO aus. Aufwendungen eines technischen Angestellten für die Erlangung einer solchen Lizenz sind deshalb im Regelfall als Umschulungskosten steuerlich abzugsfähig. Das gilt allerdings nicht für die Ausbildung zum Kunstflugpiloten und zum Fluglehrer, wenn die Umstände darauf hindeuten, dass diese Tätigkeiten nicht als Beruf ausgeübt werden sollen (teilweise Stattgabe).

1. Sachverhalt

Der Berufungswerber war technischer Angestellter, bereits seit mehreren Jahren Privatpilot, begann die Ausbildung zum Berufspiloten 2004 und schloss diese im Jänner 2006 ab. Durch den bisher ausgeübten Beruf bedingt begann er den theoretischen Teil der Ausbildung zum Verkehrsflugzeugpiloten erst Ende 2007 und schloss den Teil mit Anwesenheitspflicht bis zur Entscheidung durch den UFS im April 2008 ab. Bis dahin hatte er sich bei zwei potenziellen Arbeitgebern beworben. Einnahmen hatte er noch nicht erzielt.

In der Einkommensteuererklärung 2006 m...

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